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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1359

    Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen
    Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur für diejenige
    Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten
    anzuwenden pflegen.