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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1200

(1) Auf die einzelnen Leistungen finden die für Hypothekenzinsen, auf
    die Ablösungssumme finden die für ein Grundschuldkapital geltenden
    Vorschriften entsprechende Anwendung.

(2) Die Zahlung der Ablösungssumme an den Gläubiger hat die gleiche
    Wirkung wie die Zahlung des Kapitals einer Grundschuld.