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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1139

    Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung
    des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung
    eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, daß die Hingabe des
    Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das
    Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines
    Monats nach der Eintragung der Hypothek gestellt wird. Wird der
    Widerspruch innerhalb des Monats eingetragen, so hat die Eintragung
    die gleiche Wirkung, wie wenn der Widerspruch zugleich mit der
    Hypothek eingetragen worden wäre.