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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1125

    Soweit die Einziehung des Miet- oder Pachtzinses dem
    Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder
    der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter
    zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen.