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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
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View Ref-File§ 1111

(1) Eine zugunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann
    nicht mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden werden.

(2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nicht übertragbar, so
    kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden.