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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1053

    Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht
    befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des
    Eigentümers fort, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.