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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1026

    Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung
    der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten
    Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs
    der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei.