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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1000

    Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen
    der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das
    Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch
    eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.