•  Back 
  •  Ansprüche aus dem Eigentume 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 997

(1) Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen
    Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen.
    Die Vorschriften des § 258 finden Anwendung.

(2) Das Recht zur Abtrennung ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer nach
    § 994 Abs. 1 Satz 2 für die Verwendung Ersatz nicht verlangen kann
    oder die Abtrennung für ihn keinen Nutzen hat oder ihm mindestens
    der Wert ersetzt wird, den der Bestandteil nach der Abtrennung für
    ihn haben würde.