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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 989

    Der Besitzer ist von dem Eintritte der Rechtshängigkeit an dem
    Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, daß
    infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht
    oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden
    kann.