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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 909

    Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der
    Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es
    sei denn, daß für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt
    ist.