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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 905

    Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den
    Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche.
    Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in
    solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, daß er an der
    Ausschließung kein Interesse hat.