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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 901

    Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuche mit Unrecht
    gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen
    den Eigentümer verjährt ist. Das gleiche gilt, wenn ein kraft
    Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstücke nicht in
    das Grundbuch eingetragen worden ist.