Topic : Das Bürgerliche Gesetzbuch Author : Ulli Gruszka Version : BGB.HYP 2.0 (21/05/95) Subject : Sachtexte Nodes : 2530 Index Size : 56970 HCP-Version : 3 Compiled on : Atari @charset : atarist @lang : @default : @help : Hilfe @options : -i -n -s +z -t4 @width : 75 View Ref-File§ 901 Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuche mit Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist. Das gleiche gilt, wenn ein kraft Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstücke nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist.