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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
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View Ref-File§ 896

    Ist zur Berichtigung des Grundbuchs die Vorlegung eines Hypotheken-,
    Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs erforderlich, so kann
    derjenige, zu dessen Gunsten die Berichtigung erfolgen soll, von dem
    Besitzer des Briefes verlangen, daß der Brief dem Grundbuchamte
    vorgelegt wird.