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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 878

    Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der § 873, § 875, § 877
    abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, daß der
    Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung
    für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem
    Grundbuchamte gestellt worden ist.