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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 866

    Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem
    Verhältnisse zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als
    es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs
    handelt.