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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 849

    Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der
    Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der
    Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an
    verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.