•  Back 
  •  Ungerechtfertigte Bereicherung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 822

    Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so
    ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur
    Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur
    Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger
    ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.