•  Back 
  •  Ungerechtfertigte Bereicherung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 814

    Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann
    nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewußt hat, daß er
    zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer
    sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht
    entsprach.