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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 800

    Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt,
    so kann derjenige, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, von dem
    Aussteller, unbeschadet der Befugnis, den Anspruch aus der Urkunde
    geltend zu machen, die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf
    den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen. Die
    Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.