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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 798

    Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber infolge einer
    Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlaufe nicht mehr
    geeignet, so kann der Inhaber, sofern ihr wesentlicher Inhalt und
    ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, von
    dem Aussteller die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den
    Inhaber gegen Aushändigung der beschädigten oder verunstalteten
    verlangen. Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.