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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 788

    Erteilt der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke, um seinerseits
    eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken, so wird die
    Leistung, auch wenn der Angewiesene die Anweisung annimmt, erst mit
    der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger bewirkt.