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  •  Schuldversprechen. Schuldanerkenntnis 
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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 782

    Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund
    einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs erteilt, so ist die
    Beobachtung der in den § 780, § 781 vorgeschriebenen schriftlichen
    Form nicht erforderlich.