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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 781

    Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines
    Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist
    schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Ist
    für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen
    anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der
    Anerkennungsvertrag dieser Form.