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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
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View Ref-File§ 764

    Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag
    in der Absicht geschlossen, daß der Unterschied zwischen dem
    vereinbarten Preise und dem Börsen- oder Marktpreise der
    Lieferungszeit von dem verlierenden Teile an den gewinnenden gezahlt
    werden soll, so ist der Vertrag als Spiel anzusehen. Dies gilt auch
    dann, wenn nur die Absicht des einen Teils auf die Zahlung des
    Unterschieds gerichtet ist, der andere Teil aber diese Absicht kennt
    oder kennen muß.