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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 756

    Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die
    sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der
    Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den
    Schuldner entfallenden Teile des gemeinschaftlichen Gegenstandes
    verlangen. Die Vorschriften des § 755 Abs. 2, 3 finden Anwendung.