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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2328

    Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er die Ergänzung
    des Pflichtteils soweit verweigern, daß ihm sein eigener Pflichtteil
    mit Einschluß dessen verbleibt, was ihm zur Ergänzung des
    Pflichtteils gebühren würde.