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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2327

(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem
    Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das
    dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlasse hinzuzurechnen und
    zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen.
    Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des
    Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen.

(2) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, so
    findet die Vorschrift des § 2051 Abs. 1 entsprechende Anwendung.