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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2086

    Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung
    beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung
    wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, daß die Wirksamkeit von der
    Ergänzung abhängig sein sollte.