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  •  Annahme und Ausschlagung der Erbschaft. Fürsorge des Nachlaßgerichts. 
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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1963

    Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so
    kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu
    unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem
    Nachlaß oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus
    dem Erbteile des Kindes verlangen. Bei der Bemessung des Erbteils
    ist anzunehmen, daß nur ein Kind geboren wird.