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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1934a

(1) Einem nichtehelichen Kinde und seinen Abkömmlingen steht beim Tode
    des Vaters des Kindes sowie beim Tode von väterlichen Verwandten
    neben ehelichen Abkömmlingen des Erblassers und neben dem
    überlebenden Ehegatten des Erblassers an Stelle des gesetzlichen
    Erbteils ein Erbersatzanspruch gegen den Erben in Höhe des Wertes
    des Erbteils zu.

(2) Beim Tode eines nichtehelichen Kindes steht dem Vater und seinen
    Abkömmlingen neben der Mutter und ihren ehelichen Abkömmlingen an
    Stelle des gesetzlichen Erbteils der im Absatz 1 bezeichnete
    Erbersatzanspruch zu.

(3) Beim Tode eines nichtehelichen Kindes sowie beim Tode eines Kindes
    des nichtehelichen Kindes steht dem Vater des nichtehelichen Kindes
    und seinen Verwandten neben dem überlebenden Ehegatten des
    Erblassers an Stelle des gesetzlichen Erbteils der im Absatz 1
    bezeichnete Erbersatzanspruch zu.

(4) Soweit es nach den Absätzen 1 und 2 für die Entstehung eines
    Erbersatzanspruchs darauf ankommt, ob eheliche Abkömmlinge vorhanden
    sind, steht ein nichteheliches Kind im Verhältnis zu seiner Mutter
    einem ehelichen Kinde gleich.