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  •  Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im allgemeinen 
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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1620

    Macht ein dem elterlichen Hausstand angehörendes volljähriges Kind
    zur Bestreitung der Kosten des Haushalts aus seinem Vermögen eine
    Aufwendung oder überläßt es den Eltern zu diesem Zwecke etwas aus
    seinem Vermögen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Absicht
    fehlt, Ersatz zu verlangen.