•  Back 
  •  Eheliche Abstammung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 1593

    Die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe oder
    innerhalb von dreihundertundzwei Tagen nach Auflösung oder
    Nichtigerklärung der Ehe geboren ist, kann nur geltend gemacht
    werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit
    rechtskräftig festgestellt ist,