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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1505

    Die Vorschriften über das Recht auf Ergänzung des Pflichtteils
    finden zugunsten eines anteilsberechtigten Abkömmlinges
    entsprechende Anwendung; an die Stelle des Erbfalls tritt die
    Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, als gesetzlicher
    Erbteil gilt der dem Abkömmlinge zur Zeit der Beendigung gebührende
    Anteil an dem Gesamtgut, als Pflichtteil gilt die Hälfte des Wertes
    dieses Anteils.