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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1434

    Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die
    erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das
    Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften
    über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut
    herauszugeben.