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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1387

    Wird auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt, so tritt für
    die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des
    Güterstandes der Zeitpunkt, in dem die Klage auf vorzeitigen
    Ausgleich erhoben ist.