Topic : Das Bürgerliche Gesetzbuch Author : Ulli Gruszka Version : BGB.HYP 2.0 (21/05/95) Subject : Sachtexte Nodes : 2530 Index Size : 56970 HCP-Version : 3 Compiled on : Atari @charset : atarist @lang : @default : @help : Hilfe @options : -i -n -s +z -t4 @width : 75 View Ref-File§ 1092 (1) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist. (2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person zu, so gelten die Vorschriften der § 1059a bis § 1059d entsprechend.